Praxis Naturheilkunst Lotus
 
Heilpraktikerin Valentina Borowez

Ihr Termin

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Praxis!

Bitte beachten Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe. Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert.
Dies bedeutet, dass ich ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden und Behandlungstermine durchführe.

Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich Montag - Freitag von 8:30-19:00 Uhr.


Neupatienten

Um festzustellen, wie ich Ihnen behilflich sein kann, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenloses 20-minütiges telefonisches Erstgespräch zur Verfügung.
Hierfür können Sie mich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular erreichen.


Beginn der Behandlung

Für unseren ersten Termin planen Sie je nach Beschwerdebild und Vorerkrankungen bitte 60 bis 90 Minuten ein.

Hierbei wird in jedem Fall eine ausführliche Erstanamnese durchgeführt. Es folgt zumeist eine körperliche Untersuchung und/oder eine Diagnose im Sinne der Traditionellen Chinesischen Medizin inkl. Konstitutionsbestimmung, sowie der Puls- und Zungendiagnose, welche eine präzise Symptomerhebung vergleichbar mit der der Homöopathie erfordert und in meiner Praxis mithilfe eines Anamnesebogens unterstütz wird. 

Bitte bringen Sie Ihre Arztberichte, Medikamente (inkl. Verpackung/Packungsbeilage), Röntgen-/CT-/MRT-Bilder und Laborbefunde mit.

Bei Bedarf erfolgen weitere wichtige diagnostische Untersuchungen und Blutentnahmen für die Laboranalyse. 
Dabei legen wir fest, welche Werte im Blut bestimmt werden sollten und besprechen Ihren Behandlungswunsch.

Um mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung nehmen zu können, bitte ich Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt zu unserem Ersttermin mitzubringen
oder mir dieser vorab per Email oder Post zukommen zu lassen.



Honorar und Erstattung der Behandlungskosten

Um ausreichend Zeit und Ruhe für Sie einplanen zu können, führe ich eine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Sind Sie an einem Termin verhindert, können Sie bis zu 24 Stunden vorher telefonisch oder per Email absagen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich eine Versäumnispauschale gemäß § 615 BGB. Die Höhe entnehmen Sie der aktuellen Honorarübersicht. Die Hälfte dieser Einnahmen wird am Jahresende an gemeinnützige Einrichtungen gespendet.

Das Honorar ist – unabhängig von einer möglichen Versicherungs- oder Beihilfeleistung – gemäß § 614 BGB nach jedem Termin nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
Die Rechnung wird digital an die vom Patienten angegebene E-Mailadresse versendet.

Abrechnungsweise 

Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich erbrachten Leistungen (z. B. Anamnese, Untersuchung, diagnostische Verfahren, Behandlung sowie Dokumentation) und nicht pauschal nach der aufgewendeten Zeit.

Die Leistungen werden – soweit möglich – den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) zugeordnet, da dieses von vielen privaten Krankenversicherungen als Orientierungsgrundlage verwendet wird.

Je nach Umfang kann eine Leistung mehrfach, je Körperregion oder über einen angemessenen Faktor berechnet werden, der den diagnostischen und therapeutischen Aufwand abbildet. Maßgeblich für die Abrechnung ist der tatsächliche Leistungsumfang der Behandlung.
Die aktuelle Honorarübersicht meiner Praxis liegt in den Praxisräumen zur Einsicht aus und kann hier heruntergeladen werden.



Orientierung zu Erst- und Folgeterminen

Im Ersttermin erfolgt in der Regel eine ausführliche Anamnese und Untersuchung sowie eine erste diagnostische und therapeutische Einordnung. Häufige Bestandteile sind beispielsweise:
Anamnese · körperliche Untersuchung · Puls- und Zungendiagnose · funktionelle Tests · Blutabnahme · Beratung sowie – je nach Situation – erste therapeutische Maßnahmen wie Akupunktur oder manuelle Behandlung.

Da Ersttermine häufig umfangreicher sind und je nach individueller Situation unterschiedliche diagnostische und therapeutische Schritte erforderlich sein können, ergibt sich das Honorar aus den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Zur orientierenden Einordnung liegt der Honorarbereich für einen Ersttermin in der Regel zwischen etwa 250 € und 540 €.


Die Folgetermine orientieren sich am aktuellen Behandlungsstand. Typische Bestandteile können z. B. sein:
Folgeanamnese · Untersuchung · Beratung · Puls- und Zungendiagnose · Akupunktur · manuelle Therapie · Infusionen oder andere naturheilkundliche Verfahren.
Der Honorarrahmen liegt – abhängig vom Umfang der Behandlung – in der Regel zwischen etwa 180 € und 450 €.


Kosten für Laboruntersuchungen, individuelle Rezepturen, Therapeutika, Nahrungsergänzungsmittel oder Material können – sofern erforderlich – zusätzlich entstehen.


Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Einige private Krankenkassen, die Beihilfe, die Postbeamtenkasse und einige Zusatzversicherungen bieten eine Teilerstattung an. Die Versicherungen begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf die Sätze des GebüH. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte aus dem Jahr 1985, welche seitdem nicht angepasst worden sind. Aus diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach der Höhe der dort aufgeführten Sätze abrechnen. Die Differenzbeträge sind in dem Fall vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Das Erstattungsverfahren und jeglichen Schriftverkehr gegenüber den Versicherungen hat der Patient stets selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.

Eine entsprechende Zusatzversicherung kann ggf. sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig heilpraktische Leistungen nutzen möchten.

 
 
 
 
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