Ihr Termin
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Praxis!
Bitte beachten Sie, dass ich eine Bestellpraxis führe. Vereinbarte Termine sind exklusiv für Sie reserviert.
Dies bedeutet, dass ich ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung Sprechstunden und Behandlungstermine durchführe.
Zur Terminvereinbarung erreichen Sie mich Montag - Freitag von 8:30-19:00 Uhr.
Neupatienten
Um festzustellen, wie ich Ihnen behilflich sein kann, stehe ich Ihnen gerne für ein kostenloses 20-minütiges telefonisches Erstgespräch zur Verfügung.
Hierfür können Sie mich telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular erreichen.
Beginn der Behandlung
Für unseren ersten Termin planen Sie je nach Beschwerdebild und Vorerkrankungen bitte 60 bis 90 Minuten ein.
Hierbei wird in jedem Fall eine ausführliche Erstanamnese durchgeführt. Es folgt eine Diagnose im Sinne der Traditionellen Chinesischen Medizin inkl. Konstitutionsbestimmung, sowie der Puls- und Zungendiagnose, welche eine präzise Symptomerhebung vergleichbar mit der der Homöopathie erfordert und in meiner Praxis mithilfe eines Anamnesebogens unterstütz wird.
Bitte bringen Sie Ihre Arztberichte, Medikamente (inkl. Verpackung/Packungsbeilage), Röntgen-/CT-/MRT-Bilder und Laborbefunde mit.
Bei Bedarf erfolgen weitere wichtige diagnostische Untersuchungen und Blutentnahmen für die Laboranalyse.
Dabei legen wir fest, welche Werte im Blut bestimmt werden sollten und besprechen Ihren Behandlungswunsch.
Um mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung nehmen zu können, bitte ich Sie die folgenden Unterlagen ausgefüllt zu unserem Ersttermin mitzubringen
oder mir dieser vorab per Email oder Post zukommen zu lassen.
Honorar und Erstattung der Behandlungskosten
Um ausreichend Zeit und Ruhe für Sie einplanen zu können, führe ich eine Bestellpraxis. Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
Sind Sie an einem Termin verhindert, können Sie bis zu 24 Stunden vorher telefonisch oder per Email absagen, ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine berechne ich eine Versäumnispauschale gemäß § 615 BGB deren Höhe finden Sie in der aktuellen Honorarübersicht, die hälftig am Jahresende an gemeinnützige Einrichtungen gespendet wird.
Das Honorar (unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung) ist gem. § 614 BGB nach jedem Termin nach Rechnungserhalt per Überweisung innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
Die Rechnung wird digital an die vom Patienten angegebene Emailadresse verschickt.
Auf keinen Fall möchte ich, dass Sie aus Kostengründen auf eine naturheilkundliche Behandlung verzichten. Bitte sprechen Sie mich vorab an, wenn Sie Schwierigkeiten bei der Aufbringung der Gebühren haben und wir treffen ggf. eine schriftlich dokumentierte Einzelvereinbarung.
Die Abrechnung erfolgt immer nach Leistung (Anamnese, Tests, behandelte Strukturen etc. sowie Berichterstellung) und nie nach aufgewendeter Zeit (die oft zwischen 20 und 60 Minuten liegt). Die erbrachten Leistungen werden den Ziffern des GebüH (Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker) bei der Rechnungserstellung zugeordnet, da dieses von den meisten privaten Krankenversicherungen akzeptiert wird. Das Honorarverzeichnis meiner Praxis liegt in der aktuellen Fassung in den Praxisräumen zur Ansicht aus bzw. kann hier heruntergeladen werden:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht. Einige private Krankenkassen, die Beihilfe, die Postbeamtenkasse und einige Zusatzversicherungen bieten eine Teilerstattung an. Die Versicherungen begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf die Sätze des GebüH. Hierbei handelt es sich um Durchschnittswerte aus dem Jahr 1985, welche seitdem nicht angepasst worden sind. Aus diesem Grund kann ich nicht alle meine Leistungen nach der Höhe der dort aufgeführten Sätze abrechnen, sondern mein Honorar anteilig den passenden Ziffern zuordnen oder aufgrund der aufwendigen und umfassenden Leistungen zu mehrfachen Sätzen abrechnen (bspw. Anamnese, Befunderhebung und Beratung), welche normalerweise nicht in dem Umfang von den privaten Krankenversicherungen übernommen werden. Ebenso können einzelne Positionen mehrfach angewendet werden (bspw. bei Wiederholung einzelne Behandlungsschritte während einer Behandlung, bei Anwendung derselben Therapiemaßnahmen für unterschiedliche Teilerkrankungen oder verschiedener Körperteile), was ebenfalls nicht immer von den privaten Krankenversicherungen übernommen wird, die Differenzbeträge sind in dem Fall vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Das Erstattungsverfahren und jeglichen Schriftverkehr gegenüber den Versicherungen hat der Patient stets selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
Eine entsprechende Zusatzversicherung kann ggf. sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig heilpraktische Leistungen nutzen möchten.


